Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Rückweisungsentscheid: Nicht anfechtbarer Zwischenentscheid

Die Walliser Steuerbehörde besteuerte den Gewinn aus dem Verkauf von zwei Stockwerkeigentumseinheiten als Einkommen aus gewerbsmässigem Liegenschaftenhandel. Die Steuerrekurskommission schützte die steuerrechtliche Qualifikation der veräusserten Liegenschaften, wies die Sache aber an die Vorinstanz zurück, namentlich um vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Abschreibungen auf den Geschäftsliegenschaften zu berücksichtigen.

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Steuerpflichtigen nicht ein, weil der Rückweisungsentscheid der Vorinstanz weder einen Endentscheid noch einen ausnahmsweise anfechtbaren Zwischenentscheid darstellt. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist (noch) nicht zulässig.

Urteil vom 13. Mai 2015