Das Honorar bestimmt sich nach Zeitaufwand, der in der Rechnung detailliert ausgewiesen wird. Der Stundenansatz wird beim Erstkontakt vereinbart, abhängig vom Streitwert und der Komplexität der steuerlichen Situation. In der Regel ist ein Kostenvorschuss zu leisten.
Telefonische Auskünfte sind ebenfalls honorarpflichtig.