Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Erlass eines Mitarbeiterdarlehens: Keine Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter

Eine Arbeitgeberin erliess einem langjährigen Arbeitnehmer beim frühzeitigen Eintritt in den Ruhestand die Restsumme eines vor langer Zeit gewährten Darlehens. Dieser deklariert die Summe in der Steuererklärung als privilegiert steuerbare Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter; das Kantonale Steueramt St. Gallen besteuerte sie aber als ordentliches Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, was die kantonalen Gerichte bestätigten.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.

Urteil vom 6. September 2014