Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).
In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.
Eine Bündnerin ist Nutzniesserin von zwei landwirtschaftlich genutzten Parzellen in der Bauzone. Sie beantragte dafür die Besteuerung zum Ertragswert. Die kantonale Steuerverwaltung besteuerte die beiden Grundstücke zum (höheren) Verkehrswert, was vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
Das Bundesgericht lässt offen, ob die Besteuerung von landwirtschaftlichen Grundstücken in der Bauzone, soweit sie nicht dem bäuerlichen Bodenrecht unterstehen, von Bundesrechts wegen zum Verkehrswert zu erfolgen hat. Selbst wenn das Bundesrecht es den Kantonen erlaube sollte, den Kreis der zum Ertragswert besteuerten Grundstücke weiter als das bäuerliche Bodenrecht zu ziehen, wäre die Bündner Verkehrswert-Regelung jedenfalls nicht willkürlich.