Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).
In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.
Die Kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden erfasste vier Vermögenszugänge eines Steuerpflichtigen in der Steuerperiode 2015 im Einkommen, nämlich eine erste Put-Optionsprämie von Fr. 12.5 Mio., eine Ausgleichszahlung von Fr. 642'427.--, eine Zahlung von Fr. 3.5 Mio. gemäss Schenkungsvereinbarung und eine zweite Put-Optionsprämie von Fr. 11'137'000.--.
Auf Beschwerde hin bestätigte das Bundesgericht, dass diese vier Zahlungen an den Beschwerdeführer steuerbares Einkommen darstellen. Die Put-Optionsprämien bewirkten keine steuerneutrale Umschichtung oder einen steuerfreien Kapitalgewinn. Mit den Zahlungen wurde der Beschwerdeführer vielmehr dafür entschädigt, dass er die Aktien bis zum Ende der Veräusserungssperrfrist nicht verkaufen konnte. Mit der Ausgleichszahlung erhielt der Beschwerdeführer eine Beteiligung am Gewinn und die «Schenkung» entpuppt sich als Ausgleichszahlung des Gründungsaktionärs für dessen vorzeitiges Ausscheiden.