Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Teilbesteuerung

Die Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen rechnete im Einkommen eines Ehepaares einen Betrag von Fr. 72'579.-- als verdeckte Gewinnausschüttung aus der von ihnen beherrschten Gesellschaft auf. Dieselbe Aufrechnung war zuvor auch bei der Gesellschaft vorgenommen worden. Hinsichtlich der kantonalen Steuern verweigerten die Kantonale Steuerverwaltung und anschliessend das Obergericht die Teilbesteuerung, weil das kantonale Gesetz eine solche nur für offene Gewinnausschüttungen vorsieht. 

Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Ehepaars gut. Das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes verlangt zwingend, dass sämtliche Beteiligungserträge aus Privatvermögen im gleichen Ausmass für eine allfällige Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung qualifizieren.

Urteil vom 6. November 2015