Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Einkommen aus Darlehensverzicht, Beweislastverteilung für Untergang des Darlehens

Zwei Eheleute führten ein Restaurant und ein Hotel. Gemäss dem bis Ende 2010 laufenden Liquidationsabkommen vom 20. Mai 2009 verzichtete die Bank als Hypothekargläubigerin auf einen allfälligen Pfandausfall aus der Verwertung der beiden Liegenschaften, die am 3. bzw. 7. März 2011 zu Preisen veräussert wurden, die unter den ausstehenden Hypothekarbeträgen lagen. Die Kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden besteuerte den Darlehensverzicht als Einkommen der Eheleute aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Das Obergericht hiess eine Beschwerde gut, weil der Untergang des Darlehens von der Steuerbehörde nicht nachgewiesen worden sei.

Das Liquidationsabkommen und die ursprünglich unterlassene Deklaration des Darlehens in der Steuererklärung 2011 sind für das Bundesgericht allerdings ausreichende Indizien für den Erlass der Hypothek. Deshalb hätte es den Eheleuten oblegen, den Gegenbeweis anzutreten und den Fortbestand der Schuld darzulegen. Dass die Bank nicht imstande sein soll, dies zu bestätigen, wie die Eheleute geltend machen, ist nicht nachvollziehbar. Die Umstände legen nahe, dass sich die Bank trotz geringfügiger Zeitüberschreitung weiterhin an die Vereinbarung gebunden fühlte und daher die Zusicherung, im Falle der Veräusserung der beiden Liegenschaften auf den Pfandausfall zu verzichten, einlöste. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Steuerverwaltung gut.

Urteil vom 23. Februar 2017