Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Abgangsentschädigung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Aktienverkauf

Fünf Aktionäre verkauften ihren Anteil von 81 % an einer Aktiengesellschaft für Fr. 28'630'000.-- an eine ausländische Gesellschaft, die damit zur Alleinaktionärin wurde. Dabei wurde die Zahlung von Fr. 3'102'750.-- an die fünf Verkäufer vereinbart, wenn diese weiterhin bei der Aktiengesellschaft tätig sein werden. Sollte das Arbeitsverhältnis mit einem der Veräusserer infolge Arbeitsunfähigkeit oder aufgrund gegenseitiger Vereinbarung aufgelöst werden, sah der Kaufvertrag eine sofortige anteilsmässige Auszahlung an den entsprechenden Veräusserer vor. Als das Arbeitsverhältnis mit einem der Aktionäre aufgelöst wurde, kam es zur Auszahlung seines Anteils von Fr. 854'003.--, der in der Folge von der Veranlagungsbehörde des Kantons Solothurn besteuert wurde.

Vor Bundesgericht machte der Steuerpflichtige vergeblich geltend, dass es sich um einen steuerfreien Kapitalgewinn handle. Als mit der Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers in engem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Leistung ist auch die Abgangsentschädigung als steuerbare Einkunft zu qualifizieren.

Urteil vom 12. November 2018