Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Eigenmietwert: Gleichbehandlung von Wohneigentümern und Mietern

Der Kanton Basel-Landschaft änderte sein Steuergesetz dahingehend, dass die Eigenmietwerte selbst genutzter Liegenschaften im Durchschnitt lediglich noch 60,1 % der Marktmiete betragen hätten. 60 % des Marktmietwerts bilden aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichts die untere Grenze dessen, was mit dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung noch zu vereinbaren ist. Dabei handelt es sich um eine Untergrenze, die auch im Einzelfall nicht unterschritten werden darf.

Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die reduzierten Eigenmietwerte gut. Das Konzept des Kantons Basel-Landschaft zur Festlegung der Eigenmietwerte beruht auf einer formelmässigen Bewertung und ist – im Unterschied zu anderen kantonalen Systemen – nicht darauf angelegt, eine lückenlose Kontrolle der Eigenmietwerte im Einzelfall zu gewährleisten. Aufgrund der Streubreite, die eine formelmässige Bestimmung des Marktmietwerts stets mit sich bringt, kann ein solcher Durchschnittswert nur daraus resultieren, dass ein beträchtlicher Teil der Einzelwerte unterhalb von 60 % liegt. Kommt es systembedingt in einer beträchtlichen Zahl von Fällen zu einer Unterschreitung der verfassungsrechtlichen Schwelle von 60 % des Marktmietwerts, müsste das Gesetz zuverlässige Instrumente vorsehen, die diese Verfassungswidrigkeit durchgängig beheben.

Urteil vom 12. Januar 2017