Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Erlös bei Grundstücksveräusserung mit Nutzniessungsvorbehalt

Eine Mutter verkaufte ihr Wohnhaus an ihre Tochter unter Einräumung eines lebenslänglichen, unentgeltlichen Wohnrechts. Der Kaufpreis von Fr. 645'000.-- wurde im Umfang von Fr. 85'400.-- mit dem Kapitalwert des Wohnrechts verrechnet. Die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden legte der Grundstückgewinnsteuer einen Erlös von Fr. 645‘000.-- zugrunde, unter Einschluss des kapitalisierten Wohnrechts als weitere Leistung der Käuferin, was vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Wie schon im kantonalen Verfahren beantragte die Veräusserin vor Bundesgericht, für die Grundstückgewinnsteuer auf einen Erlös von Fr. 559‘000.-- für den Verkauf des mit einem Wohnrecht belasteten Wohnhauses abzustellen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, weil die Kantone gemäss Steuerharmonisierungsgesetz einen Gestaltungspielraum haben, ob sie den Barwert einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts zu einer weiteren Leistung der Erwerberin und damit zum Bestandteil des Erlöses erklären.

Urteil 2C_719/2017 vom 26. April 2019