Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).
In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wies die Beschwerde eines Ehepaars gegen ihre Steuerveranlagung ab. Am Urteil wirkte ein Verwaltungsrichter mit, der mit der stellvertretenden Abteilungsleiterin der zuständigen Schwyzer Steuerbehörde verheiratet ist.
Die Steuerpflichtigen rügen vor dem Bundesgericht, dass der Verwaltungsrichter hätte in den Ausstand treten müssen. Das Bundesgericht bejaht aufgrund des engen verwandtschaftlichen Verhältnisses den Anschein der Befangenheit des Verwaltungsrichters und heisst die Beschwerde gut.