Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Besteuerung der Liegenschaftenerträge bei Holdingprivileg

Eine Holdinggesellschaft mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft veräusserte im Kanton Solothurn ein Grundstück mit einem Gewinn von Fr. 861'429.--. 

Gegen die Besteuerung des Grundstückgewinns im Kanton Solothurn rügte die Gesellschaft vor Bundesgericht vergeblich eine Verletzung des interkantonalen Schlechterstellungsverbotes. Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Gesellschaften, die im Sitzkanton das Holdingprivileg beanspruchen, für Erträge aus schweizerischem Grundeigentum – einschliesslich der Kapitalgewinne – der ordentlichen Besteuerung unterliegen.

Urteil vom 19. März 2019