Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Abschreibung auf fiktiven Aktiven als verdeckte Gewinnausschüttung

Eine Aktiengesellschaft schrieb ihre Liegenschaft um Fr. 180'000.-- (ca. 4% des Buchwerts von Fr. 4'631'949.--) ab. Die Steuerverwaltung anerkannte auf dem Liegenschaftenkonto aktivierte Aufwendungen aus einer Rechnung über Fr. 204'000.-- nur im Umfang von Fr. 15'000.-- als geschäftsmässig begründet und diverse Rechnungen einer ausländischen Gesellschaft im Umfang von Fr. 15'126.-- gar nicht, weil es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen handle. Daher liess die Steuerverwaltung die Abschreibung der geschäftsmässig nicht begründeten Aufwendungen nicht zum Abzug zu, was die kantonalen Gerichte schützten.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Aktiengesellschaft ab, weil Abschreibungen auf fiktiven Aktiven (Aktiven, die keinen Wert haben oder überbewertet sind) unzulässig sind.

Urteil vom 7. September 2017