Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).
In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.
Die Kantonale Steuerverwaltung Thurgau rechnete einen Betrag von Fr. 189'000.-- für die «Abschreibung Nonvaleur» dem deklarierten Reingewinn jener Gesellschaft, die diesen Betrag bezahlte, als geschäftsmässig nicht begründet hinzu. Das Bundesgericht schützte die Aufrechnung (siehe Urteil 2C_385/2017 vom 7. September 2017).
Daraufhin stellte die Empfängerin der Zahlung beim Kantonalen Steueramt Zürich ein Revisionsbegehren. Die Zahlung sei bei ihr als verdeckte Kapitaleinlage zu behandeln, nachdem die Rechnung bei der Schuldnerin als Nonvaleur qualifiziert worden sei.
Im Gegensatz zu den kantonalen Instanzen bejaht das Bundesgericht zwar die Möglichkeit zur Sekundär-Berichtigung bei verbundenen Unternehmen. Im konkreten Fall ist das Gesuch indes rechtsmissbräuchlich, weil die Zahlung einzig der Gewinnverschiebung unter den Gesellschaften gedient hatte.