Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).
In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.
Ein Grundeigentümer ersuchte am 10. April 2017 die Eigentümerin einer Strasse um Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Mit Schreiben vom 10. Mai teilte diese mit, sie sehe dazu keine Veranlagung, da sie als privatrechtliche Strasseneigentümerin auftrete. Nachdem die Zivilgerichte sich für unzuständig erklärt hatten, gelangte der Grundeigentümer am 17. Dezember 2018 an den Regierungsrat, der die Rechtsverweigerungsbeschwerde als verspätet ablehnte, ebenso wie in der Folge das Verwaltungsgericht.
Das Bundesgericht schützt den Entscheid, weil sich der Grundeigentümer nicht innert nützlicher Frist nach den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln erkundigte. Es steht ihm hingegen frei, die Eigentümerin der Strasse erneut um die Beurteilung seines Anliegens zu ersuchen.