Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Nebensteuerdomizil: Gemeinsame Steuerpflicht der Ehegatten

Ein Ehepaar ist im Kanton Zürich wohnhaft (Hauptsteuerdomizil). Die Ehefrau verkauft eine Liegenschaft im Kanton St. Gallen, an der sie Alleineigentümerin ist. Kurz darauf stirbt der Ehemann. Das Kantonale Steueramt St. Gallen besteuert die Ehefrau gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen für das Einkommen aus der Liegenschaft. Ein Rekurs der Erben wird gutgeheissen, weil der Verstorbene kein Eigentum an der Liegenschaft hatte und daher mangels wirtschaftlicher Zugehörigkeit im Nebensteuerdomizil nicht steuerpflichtig gewesen sei.

Nach einer erfolglosen Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht gelangt das Kantonale Steueramt St. Gallen ans Bundesgericht. Dieses heisst die Beschwerde gut, weil sich die gemeinsame Steuerpflicht von Eheleuten an einem Hauptsteuerdomizil in der Schweiz auch auf Nebensteuerdomizile in andern Kantonen erstreckt.

Urteil vom 16. Juli 2015