Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Sanierungskosten als Liegenschaftenunterhaltskosten

Ein Ehepaar sanierte sein Eigenheim für ein pauschales Entgelt von Fr. 930'000.--. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern liess davon im Jahr 2004 Fr. 372'389.-- und im Jahr 2005 Fr. 72'646.-- als Unterhaltskosten zum Abzug zu. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Eheleute ab: Zwar hätten die Kosten an sich erst im Jahr 2005 abgezogen werden können, aber die Eheleute würden mit der Lösung der Steuerverwaltung gesamthaft über beide Jahre sogar weniger Steuern bezahlen.

Vor Bundesgericht machen die Eheleute vergeblich einen höheren Abzug für Unterhaltskosten geltend. Die bereits im 2004 akzeptierten Unterhaltskosten können im 2005 nicht nochmals abgezogen werden, auch wenn sie eigentlich dem Steuerjahr 2005 zuzuordnen sind. Weil im Jahr 2004 ein Minuseinkommen von Fr. 1'203.-- (direkte Bundessteuer) bzw. von Fr. 22'255.-- (Staats- und Gemeindesteuern) resultierte, sind im entsprechenden Umfang die Liegenschaftenkosten aber noch nicht berücksichtigt worden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde daher in diesem Umfang teilweise gut.

Urteil vom 11. Juli 2017