Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Kein Privatanteil für Übernachtung im Behandlungszimmer einer Physiotherapiepraxis

Eine selbstständige Physiotherapeutin übernachtet 2 bis 3 Mal pro Woche nach langen Arbeitsabenden in ihrer Praxis in einem Behandlungszimmer. Dafür kürzt sie in ihrer Buchhaltung die Mietkosten um einen Privatanteil von Fr. 1800.--. Das Kantonale Steueramt Aargau erhöht ihn auf Fr. 3600.--. Vor den kantonalen Gerichten beantragt die Physiotherapeutin erfolglos, neu ganz auf einen Privatanteil zu verzichten.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut. Der Raum, in dem jeweils ein Klappbett aufgestellt wird, dient tagsüber für Behandlungen. Er ist also nicht zusätzlich für den Privatgebrauch angemietet, sondern vollumfänglich für den Betrieb der Praxis nötig. Ausserdem entsteht der Beschwerdeführerin kein privater finanzieller Nutzen, da die Kosten für ihre Privatwohnung auch bei Übernachtung in den Geschäftsräumen anfallen. Es ist also kein Privatabzug bei den Kosten für die Praxis erforderlich. Allerdings kann der in der Buchhaltung vorgenommene Abzug von Fr. 1800.-- nicht rückgängig gemacht werden: Wurde die Steuererklärung einmal eingereicht, ist eine Korrektur der Bilanz nur noch bei handelsrechtswidrigen Ansätzen möglich.

Urteil vom 30. Juli 2015