Auf Steuerrecht spezialisiert, haben wir alle seine Bereiche im Blick: direkte Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern, Grundstückgewinnsteuer), Mehrwertsteuer (einschliesslich Einfuhrsteuer und Zölle), Verrechnungssteuer (auch Fragen der Rückerstattung), Spezialsteuern (z. B. Erbschafts- und Schenkungssteuer). Selbstständig Erwerbende beraten wir zudem bei AHV-Beitragsfragen. Für andere Rechtsfragen und für buchhalterische Aufgaben ziehen wir Partner bei oder geben Ihnen eine Empfehlung.
Unsere Klienten sind Privatpersonen, selbstständig Erwerbende, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und Stiftungen, im Kanton Zürich und in anderen Kantonen. Ebenso unterstützen wir Treuhänder, Anwältinnen, Grundstücksmakler und Finanzfachleute bei Steuerfragen und übernehmen gegebenenfalls für deren Mandantinnen und Mandanten die Vertretung in Steuerverfahren.
Wir arbeiten für Menschen und Unternehmen in ganz verschiedenen Situationen. Manchmal sind wir vorausschauend, oft aber auch als Troubleshooter im Einsatz. Bei Problemen mit der Steuerbehörde gilt es, tragfähige Lösungen zu finden und unnötige weitere Kosten zu vermeiden. Bei einem grösseren Streitwert kann es sinnvoll sein, Verfügungen der Steuerbehörden vor Gericht anzufechten. Dabei kommt dem Kanzleiinhaber seine Erfahrung als nebenamtlicher Bundesrichter zugute.
