Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind.

Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Abzug der Hälfte der Unterhaltskosten bei hälftigem Miteigentum

Die Beschwerdeführerin besitzt die Hälfte einer Liegenschaft, die sie mit der anderen Miteigentümerin bewohnt. Die Unterhaltskosten trägt sie alleine, da ihre Miteigentümerin dazu finanziell nicht in der Lage ist. Aus diesem Grund machte sie bisher in der Steuererklärung die Unterhaltskosten zu 100 % geltend, was von der Steuerbehörde akzeptiert wurde; ebenso versteuerte sie den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert zu 100 %. Als das Dach saniert wurde, anerkannte die Steuerverwaltung des Kantons Bern die Kosten nur zu 50 % und besteuerte die Liegenschaft im Einkommen und im Vermögen den Eigentumsverhältnissen gemäss zu 50 %.

Das kantonale Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab, was vom Bundesgericht geschützt wird. Wer zivilrechtlich eine Liegenschaft zur Hälfte besitzt, hat dementsprechend die Hälfte der Erträge zu versteuern und kann die Liegenschaftenkosten zur Hälfte in Abzug bringen.

Urteil vom 13. April 2015