Porträt

Steuerberatung

Wir beraten Sie in Steuerfragen, namentlich bei der Planung und Abwicklung von Rechtsgeschäften (z. B. Grundstückskaufverträge oder Akquisitionen von Gesellschaften), um späteren Diskussionen mit den Steuerbehörden vorzubeugen. Vergewissern Sie sich bei uns, dass Sie in Verträgen keine steuerlichen Klippen übersehen haben.

Bei der vorausschauenden Planung steht nicht im Vordergrund, die Steuerschuld kurzfristig zu reduzieren. Vorzuziehen ist jenes Vorgehen, das sich – unter sämtlichen steuerlichen und allenfalls auch nicht steuerlichen Gesichtspunkten – langfristig als sinnvoll erweist.

Sie können bei uns eine Zweitmeinung einholen, wenn Sie in schwierigen Steuerverfahren feststecken, dies demnächst befürchten oder gleich ganz vermeiden wollen.

Für das Erstellen Ihrer Steuererklärung steht die BenzTax GmbH bereit.

Beispiele

Sie beabsichtigen, die Aktien an Ihrer Gesellschaft an den neuen Geschäftsführer zu verkaufen. Sie haben die Verträge mit Ihrem Treuhänder und Ihrer Bank vorbereitet und möchten gerne eine Zweitmeinung einholen.

Ein deutscher Arzt ist in die Stadt Zürich umgezogen, wo er am Universitätsspital arbeiten wird. Seine Familie lebt bis auf Weiteres in Hamburg, wo er ein Haus besitzt. Wir erläutern ihm, für welche Einkommensbestandteile er in der Schweiz steuerpflichtig wird (Quellensteuer, ordentliche Steuererklärung), und besprechen mit ihm, was sich ändert, wenn die Familie dereinst nachziehen sollte.

Eine Klientin wird als gewerbsmässige Liegenschaftenhändlerin besteuert. Rechtsmittel dagegen bieten keine guten Erfolgschancen, weshalb wir mit dem Kantonalen Steueramt Zürich eine Überführung der Liegenschaften ins Privatvermögen im Rahmen einer Geschäftsaufgabe aushandeln. Das zieht erträgliche Steuerfolgen nach sich.