Haben Sie Meinungsverschiedenheiten mit der Steuerbehörde, gehen wir sachlich und lösungsorientiert vor. Auf Ämtern treten wir lieber konziliant und kompromissbereit auf. Einvernehmliche Lösungen sind oft zukunftstauglicher und kostengünstiger, aber auch nervenschonender als Steuerprozesse mit ungewissem Ausgang. Wir lassen uns allerdings von den Steuerbehörden nichts vormachen und kämpfen für Ihre Anliegen: Wenn wir Erfolgschancen sehen, bringen wir Geduld und Hartnäckigkeit auf und setzen Ihre Interessen notfalls vor Gericht durch.
Steueranwalt Rolf Benz und seine Mitarbeiterinnen vertreten Sie oder Ihre Klientinnen und Klienten in Steuerverfahren bei den Behörden und gegebenenfalls vor Gericht, damit Ihre Anliegen Gehör finden:
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Befinden Sie sich in einer Lage, die Sie nicht überblicken, oder läuft bereits ein Steuerverfahren? Wir beraten Sie, wie am besten vorzugehen ist, und leiten die notwendigen Schritte ein.
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Sind Sie mit einer Steuerverfügung nicht einverstanden, prüfen wir Ihre Erfolgschancen und fungieren gegebenenfalls als Ihr Rechtsvertreter.
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Gilt es, verpasste Steuerdeklarationen nachzuholen, begleiten und vertreten wir Sie mit dem Ziel, Ihre steuerliche Situation in Ordnung zu bringen und eventuell eine straflose Selbstanzeige einzureichen.
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Wird Ihnen im Steuerverfahren eine Pflichtverletzung vorgeworfen, besprechen wir mit Ihnen die Vorwürfe, wahren Ihre Rechte und vertreten Sie in Nachsteuer- und Bussenverfahren.