Inhaber

Nebenamtlicher Bundesrichter

Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).

In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.

Pole Dance als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Bildungsleistung

Ein Tanzstudio unterrichtet Pole Dance in fünf Schwierigkeits-Stufen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung besteuerte den Unterricht als (der Mehrwertsteuer unterliegende) Unterhaltungsleistung. Auf Beschwerde hin qualifizierte das Bundesverwaltungsgericht den Unterricht hingegen als (von der Mehrwertsteuer ausgenommene) Bildungsleistung.

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgezeigt, dass - anders als beim Jasstanz oder Aerobic - das Erlernen von Fähigkeiten gegenüber der Steigerung des körperlichen oder persönlichen Wohlbefindens im Vordergrund steht (vergleichbar mit klassischen Tanzkursen). Das Tanzstudio erbringt deshalb eine steuerausgenommene Bildungsleistung.

Urteil 2C_161/2019 vom 8. Oktober 2019