Am Bundesgericht in Lausanne befasste ich mich in den Jahren 2013 bis 2022 im Nebenamt mit Beschwerden von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden gegen Entscheide der obersten kantonalen Gerichte (direkte Steuern) und des Bundesverwaltungsgerichts (Mehrwertsteuer).
In dieser Zeitspanne habe ich 70 Urteilsentwürfe verfasst und an den Urteilen mitgewirkt, die nachstehend aufgelistet sind. Zu jedem Urteil finden Sie eine Zusammenfassung und einen Link zum Urteil auf der Website des Bundesgerichts.
Ein Unternehmer hatte beim Ausscheiden als Geschäftsführer von der Gesellschaft, an der er mehrheitlich beteiligt war, unentgeltlich Patente übernommen, die er später veräusserte. Die sankt-gallische Steuerbehörde erblickte im Verkauf der Patente einen steuerbaren Kapitalgewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, der Steuerpflichtige einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn.
Das Bundesgericht bejaht eine gewerbsmässige Tätigkeit. Die Aktivität des Beschwerdeführers, die zum Verkauf der Patente und Marken führte, erfolgte in der gleichen Branche und auf demselben Gebiet wie seine vorherige unselbstständige Tätigkeit als Aktionär der Gesellschaft. Beim Verkauf setzte der Beschwerdeführer sein berufliches Fachwissen ein, das er sich im Rahmen seiner Tätigkeit für die Gesellschaft angeeignet hatte.